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Orthopädie-Technik Bauer und Partner GmbH

Orthopädiefachgeschäft, Fußmessung, Kompressionsstrümpfe..., Orthesen, Kreisel
Adresse / Anfahrt
Hostatostraße 20
65929 Frankfurt am Main
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen. Neues Stammkapital: 25.564,60 EUR.

2020-04-16:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hostatostraße 20, 65929 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bauer, Michael, Frankfurt am Main, *01.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Hans Werner, Friedrichsdorf, *18.08.1961, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Bauer, Beate, Frankfurt am Main. Einzelprokura: Adam, Gunnar, Rödermark, *28.01.1968.

2020-07-22:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Zentner Scherer GmbH mit Sitz in Rodgau (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 48979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-20:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zentner Scherer GmbH am 12.08.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.