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Orthopädie-Schuhtechnik Ute Herhold GmbH

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Adresse / Anfahrt
Weitlingstraße 35
10317 Berlin
1x Adresse:

Treskowstraße 76
12623 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2022-02-22:
Firma: Orthopädie-Schuhtechnik Ute Herhold GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Weitlingstraße 35, 10317 Berlin; Gegenstand: Alle Geschäfte eines Schuhtechnikers, insbesondere a) die Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen, b) die Anfertigung von orthopädischen Zurichtungen, wozu auch Schuhkorrekturen gehören, c) das Anmessen von Kompressionsstrümpfen und Bandagen, d) die Anfertigung von Einlagen nach Maß- und Gipsabdruck, e) die Ausführung von medizinischen Fußpflegemaßnahmen, f) die Herstellung von Diabetikerversorgung, g) der Handel mit Schuhen, Schuhbedarf und Pflegeprodukten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Herhold, Ute, *26.01.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2021; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Orthopädie-Schuhtechnik Ute Herhold e. K. von der Inhaberin Ute Herhold geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54031 B) aus ihrem Vermögen Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.