2005-09-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 15.04.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 56.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 28.632,35 um EUR 67,65 auf EUR 28.700 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital), § 4 (Nebenleistungen), § 9 (Vertretung) und § 10 (Gesellschafterversammlungen) zu ändern. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen zum Zwecke der regionalen sowie landes-, bundes- und europaweiten Imageförderung für die Region OstWestfalenLippe und koordiniert von der Region ausgehende Werbe- und PR-Maßnahmen, insbesondere auch in BereichenWirtschaft und des Fremdenverkehrs. Die Gesellschaft bietet einen abgestimmten Rahmen, den die Gesellschafter/innen für ihre eigenen Imageförderungsaktivitäten nutzen können. Darüber hinaus koordiniert die Gesellschaft regionale Initiativen der Wirtschaft- und Arbeitsmarktpolitik. Stammkapital neu: 28.700,00 EUR.
2012-03-14: Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. Neue Firma: "OstWestfalenLippe GmbH" Gesellschaft zur Förderung der Region. Neuer Unternehmensgegenstand: Öffentlicher Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen (Organisation von Initiativen) zur Entwicklung der Region Ostwestfalen-Lippe. Damit verbunden ist die Aufgabe der regionalen sowie landes-, bundes- und europaweiten Imageförderung für die Region Ostwestfalen-Lippe. Die Gesellschaft koordiniert von der Region ausgehende Werbe- und PR-Maßnahmen, insbesondere auch in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus. Darüber hinaus kann die Gesellschaft weitere gesamtregionale Aufgaben wahrnehmen wie beispielsweise - Initiativen im Bereich Innovationsförderung (Forschung und Entwicklung), - die Koordination regionaler Initiativen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, - die Koordination von Kulturförderung, - die Koordination von Tourismusförderung. Die Gesellschaft bietet einen abgestimmten Rahmen, den die Gesellschafter/-innen für ihre eigenen Aktivitäten zur Imageförderung nutzen können. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur im Rahmen dieser Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.