2008-01-03: Ostendorf Holding GmbH & Co. KG, Vechta (Rudolf-Diesel-Straße 6 - 8, 49377 Vechta, Halten von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen, insbesondere bei der Beteiligung an den Unternehmen der Unternehmensgruppe Ostendorf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ostendorf Holding Beteiligungs-GmbH, Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 201870), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-02-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 20.01.2014 mit der Ostendorf Kunststofftechnik Rain Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 205123) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.