2021-11-11: (Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Holz- und Sägewerkerzeugnissen, Bau- und Dämmstoffen, Bauelementen, Beschlägen sowie von Farben, Lacken, Beizen und Ölen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 48157 Münster, Geschäftsanschrift: Schiffahrter Damm 352, 48157 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mimung Verwaltungen GmbH, Nienburg/Weser (Amtsgericht Walsrode HRB 209070), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Osto-Holz GmbH, Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRB 30487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-12-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.09.2021/07.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021/07.12.2021 einen Teil ihres Vermögens (sämtliche Aktiven und Passiven, die zu ihrem Standort in Münster gehören) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Hasto-Holz GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 11411) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.