2010-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Otten Beratende Ingenieure GmbH. Geschäftsanschrift: Lublinring 12, 48147 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Nees, Volker, Münster, *10.06.1964.
2021-01-26: Bestellt zum Geschäftsführer: Friemel, Jörg, Recklinghausen, *15.02.1971; Kolloczek, Marco, Oer-Erkenschwick, *21.11.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Otten, Kay, Altenberge, *20.10.1955.
2021-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2021 vollständig neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 27 des BauKaG NRW: die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung, Steuerung und Abrechnung zusammenhängender Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne Aufgaben erstrecken kann. Dies umfasst insbesondere die Tragwerksplanung, bauphysikalische Nachweise in Bezug auf Wärme-, Schall- und Brandschutz, Erstellung von Brandschutzkonzepten.
2022-05-12: Mit der InTraKon GmbH (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5850) als herrschendem Unternehmen ist am 08.04.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.