2013-09-02: Eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26. Juni 2013. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der jeweiligen Verschmelzungsverträge vom 26. Juni 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 13. Juli 2013 mit dem Männerchor "Frohsinn" Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 5540), mit dem Kinder- und Jugendchor "bella musica" Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 6055) und dem Frauenchor Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 5537 verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 2 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.