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Otto Knecht GmbH & Co. KG, Betonwerk

Baugewerbe, Fertigteilkeller, Mauerabdeckung..., Socials, Maschinenbauteile, Treppenstufen, Beton-Accessoires, Betonfertigteile, Betonelemente
Adresse / Anfahrt
Ziegeleistraße 10
72555 Metzingen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 1928
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-30:
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Ziegeleistr. 10, 72555 Metzingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hetzer, Bernd, Ditzingen, *10.11.1961; Knecht, Sandra, Metzingen, *10.08.1968.

2012-03-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Klein, Friedrich, Eningen unter Achalm, *18.02.1960.

2013-11-18:
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2016-02-16:
Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Knecht GmbH, Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 360179).

2016-10-26:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag Teile aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Knecht Kellerbau GmbH", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758514) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Prokura erloschen: Hetzer, Bernd, Ditzingen, *10.11.1961. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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