2016-02-10: Inländische Geschäftsanschrift: Schloßstraße 11, 14467 Potsdam; Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz in der jeweiligen Fassung ergeben, insbesondere Treuhandgeschäfte, Wirtschaftsberatung, Durchführung von Revisionen sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen. Kapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Schulz, Otto, *23.12.1982, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Schulz, Otto, *08.07.1952, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten;
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.05.1984; zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.01.2003. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 22624 B) nach Potsdam verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.09.1984
2016-03-02: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die "Otto Schulz GmbH Trebbin Steuerberatungsgesellschaft" mit Sitz in Trebbin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2018-11-23: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst