2020-04-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2019 mit Nachtrag vom 02.04.2020. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 70, 77694 Kehl. Gegenstand: Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere im Bereich Schmuck, Uhren und Optik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Nußbaum, Cathrin, geb. Thüm, Kehl, *09.06.1989; Thüm, Nicole, Kehl, *17.05.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-24: Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Thüm, Rolf Otto, Kehl, *16.05.1947 als Inhaber der Firma "Otto Thüm, Kommanditgesellschaft, Inhaber Rolf Thüm e.K.", Kehl (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 370113) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Thüm, Rolf Otto, Kehl, *16.05.1947 hat als Inhaber der Firma "Otto Thüm, Kommanditgesellschaft, Inhaber Rolf Thüm e.K.", Kehl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 370113) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.07.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.