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Otto Wagner Sanitärtechnik GmbH

Sanitär, Elektriker, Bauklempnerei..., Heizungstechnik, Flachdachabdichtungen, Legals, Platzhalterinhalt, Basierend, Fördermittel-Haus
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Billwerder Billdeich 55
22113 Hamburg
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16 Ansprechpartner/Personen
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mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-12:
Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00, sowie um weitere EUR 1.350,00 auf EUR 26.950,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Wagner Heizungs- und Lüftungsbau GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 58123) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), 6 (Vertretung der Gesellschaft) und 8 zu ändern. 26.950,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Wagner, Wolfgang, Hamburg, *03.06.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Wagner, Bernd, Hamburg, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wagner Heizungs- und Lüftungsbau GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 58123) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ein Betrieb zur Ausführung von sanitären Anlagen, Warm- und Kaltwasseranlagen, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Klempnerarbeiten, Bedachungen aller Art, Elektrotechnischen Anlagen, der Handel mit sanitären, heizungstechnischen und elektrotechnischen Gegenständen sowie Einbauküchen, ferner die Unterhaltung eines Planungsbüros sowie die Beteiligung an Betrieben solcher Unternehmungen.

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