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Outgrow Media eG

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Breidenbachstraße 46
51373 Leverkusen
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mind. 4 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2021-07-19:
eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 22.05.2021. (1) die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einer noch zu erstellenden Förderkonzeption. (2) Dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) Die Genossenschaft übernimmt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der SEO-Optimierung sowie auf dem Gebiet des Marketings und des allgemeinen (Business-) Consultings. b) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. Insbesondere darf Sie zu diesem Zweck Immobilien erwerben und betreiben, sofern dies dem Umfang nach Nebenzweck der Genossenschaft ist. c) Sie kann Projekte in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten. d) Sie führt die Vermögensverwaltung eigenen Vermögens durch. e) Sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen. f) Sie kann Optionen, Futures, ETF etc. zum Zwecke des eigenen Vermögensaufbaus erwerben, verkaufen und verwalten. g) Sie kann kulturelle Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen und die daraus für die ökologische Umsetzung in der Gesellschaft, sowie zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheit, alternativen Heilmethoden, Wellness-produkten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln planen und umsetzen. h) Sie kann die europäische Numismatik vom Altertum bis zur Moderne erforschen. (3) Sie erforscht und bewahrt das internationale, insbesondere europäische Kulturgut, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik. (4) Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. (5) Die Genossenschaft darf ihre Geschäftsgegenstände auch über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren. Hierbei sind die Bedingungen gem. GenG §21b zu beachten. (6) Die Ausdehnung des Geschäfsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat, kann nur ein Vorstand bestellt werden. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gesetzlich vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Pettke, Michael Bruno, Mettmann, *23.11.1980.

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