2014-06-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2014. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 1, 33154 Salzkotten . Gegenstand: Vertrieb von Waren und zwar nicht von Lebensmitteln sondern im wesentlichen von Haushaltsgegenständen über das Internet. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Owtscharow, Alexander, Delbrück, *14.03.1974, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-04-22: 3.2015/16.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, die Erhöhung des Stammkapitals sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Firma geändert in: Neue Firma: Ovaleo GmbH. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Owtscharow, Alexander, Delbrück, *14.03.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-31: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Delbrück beschlossen. Delbrück. Änderung der Geschäftsanschrift: Berghöfen 6 a, 33129 Delbrück.
2019-10-24: Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 11.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2021-09-06: Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 02.08.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
2021-10-27: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.