2015-10-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2015. Geschäftsanschrift: Am Saarufer 8, 54439 Saarburg. Gegenstand: Systemlösungen für die Prozessautomatisierung und die Steuerungstechnik sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pütz, Stefan, Saarburg, *19.04.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs "Produktion" der Pütz Group Holding GmbH mit Sitz in Saarburg nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 17.07.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-12-01: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.11.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-03-18: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Henrich, Kim, Alzenau in Unterfranken, *12.07.1978; Horlemann, Johannes, Trier, *09.11.1977; Wagner, Sigrid, Palzem, *05.12.1958; Willems-Lorenz, Annemarie, Merzig, *01.08.1974.
2017-11-21: Mit der Pütz Group Holding GmbH, Saarburg (Amtsgericht Wittlich, HRB 3084) als herrschendem Unternehmen ist am 17.11.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2017 zugestimmt.
2018-07-06: Prokura erloschen: Henrich, Kim, Alzenau in Unterfranken, *12.07.1978.