2007-07-03: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2007 ist die Satzung umfangreich geändert, insbesondere in § 7 Abs. 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, hier: Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das Genehmigte Kapital vom 21.08.2003 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2003/I); Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2007 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.06.2010 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen ein- oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 270.500,- EUR zu erhöhen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2007/I).
2016-09-08: Eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist eingereicht worden.
2016-09-14: Kapital: 527.089 EUR. Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 20.05.2016 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 13.911 € auf nunmehr 527.089 € und die Änderung des § 7 der Satzung beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.