2017-09-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2017. Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Gegenstand: Aufsichts-, Bewachungs-, Ermittlungs- und Schutzleistungen aller Art für Personen, Objekte, Zahlungsmittel und Wertgegenständen sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen und ggf. Arbeitnehmerüberlassungen. Sowie sonstige Servicedienstleistungen aller Art, die ebenfalls auch in Form einer Arbeitnehmerüberlassung erfolgen kann. Der Sicherheitsdienst beinhaltet unter anderem folgende Bereiche: Werkschutz, Objekt- und Baustellenbewachung, Pforten- und Empfangsdienste, Not- und Serviceleitstelle, Alarmaufschaltungen, Interventionsdienste, Revierstreifendienste, Veranstaltungsdienste, Sicherungs- und Ordnungsdienste im öffentlichen Bereich, Personenschutz, Separatdienste, Einzelhandelsdetektive, Ermittlungen, Observationen, Schlüsselservice, Sicherheitsberatungen, Sicherheitskonzepte, Sicherheitsschulungen, Einsatz von Diensthunden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kritsilas, Nikolaos, Böblingen, *05.04.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kritsilas, Nikolaos, Böblingen, *05.04.1976 als Inhaber der Firma "P & S Service e.K. Protection & Security Service", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726196) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.