2009-02-17: Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2009 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 6 (Bekanntmachungen), 7 (Gründungskosten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: PAARI Verwaltungs GmbH. Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 4, 99195 Erfurt OT Stotternheim. Neuer Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2020-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 und 30.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 Ziffer 1 , 2 (Gegenstand) sowie 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: PAARI GmbH. Neuer Gegenstand: die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Lösungen in den Geschäftsfeldern Waagen- und Yardmanagement sowie branchenverwandten Anwendungen; Lösungen können dabei aus Hardware und Software oder auch Beratung bestehen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2020-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der 'PAARI Systemhaus GmbH' mit dem Sitz in Erfurt und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Die 'PAARI Systemhaus GmbH' mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112159) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.