2006-05-02: P. A. M. + Fliesen GmbH, Münster (Münster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind - Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerarbeiten, - Planung, Bauüberwachung und Erbringung von Beratungsleistungen für Bauvorhaben, insbesondere der Altbaumodernisierung und Sanierung von historischen Höfen, - Vertrieb von Fliesen und Erzeugnissen der keramischen Industrie und Natursteinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Richters, Eike, Münster, *26.02.1972.
2008-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 und 4. 8. 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) ,§ 6 (Geschäftsführung, Vertretung), § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 13 (Abfindung) und § 14 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerster, Leszek Pawel, Borken, *03.06.1970.
2010-04-07: Nicht mehr Geschäftsführer: Gerster, Leszek Pawel, Borken, *03.06.1970.
2011-10-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Richters, Eike, Münster, *26.02.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Gerster, Leszek Pawel, Borken Weseke, *03.06.1970.
2016-10-10: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Gerster, Leszek Pawel, Ascheberg, *03.06.1970, einzelvertretungsberechtigt.
2021-10-01: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.