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PAMIR GmbH

Ready Meals, Parboiled, Angebotsanforderungsliste..., Basmati, Dried, Fruits
Adresse / Anfahrt
Großmannstraße 86
20539 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2016. Geschäftsanschrift: Großmannstraße 86, 20539 Hamburg. Gegenstand: Der Im- und Export von und der Handel mit Lebensmitteln und Küchengeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Ebrahimzada, Hamid Reza, Hamburg, *25.04.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ebrahimzada, Hamid Reza, Hamburg, geb. 25.04.1961 unter der Firma PAMIR Im- und Export Hamid Reza Ebrahimzada e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2016. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden PAMIR Im- und Export Hamid Reza Ebrahimzada e.K. am 30.08.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.