2007-10-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gesellschafterversammlung) beschlossen (Ergänzung).
2009-04-03: Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.
2013-09-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der GVZ Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 26462 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Bakum beschlossen und ferner § 8 ergänzt. Neue Firma: PANEUROPA Transport GmbH. Bakum. Geschäftsanschrift: Harmer Straße 43, 49456 Bakum.
2019-03-04: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2020-06-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2020 mit der Paneuropa Service GmbH mit Sitz in Bakum verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.