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PATEV Associates GmbH & Co. KG

Beratung und Consulting, PwC, Abalimi..., Predictive Restructuring, Expertenhaus, IP-Bewertung, M&A-Aktivitäten, Townships, Setzlinge, Reserven, Predictive
Adresse / Anfahrt
Albert-Einstein-Straße 62a
76228 Karlsruhe
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-01:
(Der Betrieb einer Unternehmensberatung, insbesondere durch das Management und die Umsetzung von Innovationen und Technologien, sowie die Erarbeitung von Rating-Systemen und -Verfahren für Unternehmen vornehmlich im Technologie- und Finanzdienstleistungsbereich; das Risikomanagement sowie die Zurverfügungstellung von geistigem Eigentum und anderen immateriellen Werten; die Erbringung von Managementdienstleistungen auf Zeit.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 62 a, 76228 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: PATEV Associates Verwaltungs-GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 732550), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-04:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PATEV Associates GmbH", Karlsruhe hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2019 mit Nachtrag vom 09.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.06.2019 und 09.04.2020 ihren gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Beteiligung an der PATEV Häfele GmbH & Co. KG auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-07-15:
Firma geändert; nun: PATEV Associates GmbH & Co. KG.

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