2010-10-15: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Str. 62 a, 76228 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Die Beschaffung, Übersetzung, Bewertung und Bearbeitung von Literatur, insbesondere zur Verwendung bei Patentstreitverfahren sowie im Zusammenhang mit der Bewertung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten. Gegenstand ist ferner die Erbringung von Managementdienstleistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "H+W Beteiligungs GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 705965) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EuropeanTech GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 702156) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: PATEV Holding GmbH.
2012-08-10: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PATEV WebService GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 705699) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.