2019-04-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Leinfelden-Echterdingen nach Lehrte beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte. Gegenstand: Handel mit Büroeinrichtungsgegenständen, Papier- und Schreibwaren, Geschenkartikeln und Spielwaren sowie Erbringung von Dienstleistungen rund um diese Gegenstände. Stammkapital: 511.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kunow, Martin, München, *20.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Hermann + Meyding GmbH + Co. Kommanditgesellschaft, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12179) als herrschendem Unternehmen ist am 29.09.1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 29.09.1998 zugestimmt.
2019-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: PBS Deutschland Großhandels GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2019 mit der PBS Deutschland Nord GmbH mit Sitz in Jüterbog verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.