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PEKA Stanz- und Klebetechnik GmbH & Co. KG

Verbundwerkstoffe, Notwendige, Haftklebstoff..., Benutzers, Folienbänder, Gewebebänder
Adresse / Anfahrt
Am Forst 30
74889 Sinsheim
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 1985
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-06:
(Die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Selbstklebebändern jeglicher Art, Formstanzteilen aus Industrieklebebändern und bedruckten Verpackungsklebebändern. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Forst 30, 74889 Sinsheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Nägele Beteiligungs GmbH, Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 726848).

2017-04-27:
Der Einzelkaufmann Nägele, Klaus, Ilsfeld, *29.07.1947 hat als Inhaber der Firma "PEKA Stanz- und Klebetechnik Klaus Nägele", Sinsheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.04.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.04.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-14:
Einzelprokura: Pohl, Simone, geb. Duchatsch, Angelbachtal, *03.12.1973.

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