2005-10-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Rudolf, Maschinenbautechniker, Ansbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb "Ansbach") an die Vogel-Konstruktion GmbH Konstrukteure und Planer für Sondermaschinen mit Sitz in Ansbach (AG Ansbach HRB 4015) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung -zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.