2017-12-21: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.11.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 2.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.022.583,76 um EUR 2.416,24 auf EUR 1.025.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern.
2017-12-28: Bestellt als Geschäftsführer: Arens, Markus, Menden, *25.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie § 4 beschlossen. Im Übrigen ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb und Handel, der Service sowie Beratungsleistungen von Getrieben aller Art, insbesondere Turbo- und Mühlengetriebe, Getriebe für Walzwerke, Richtmaschinen und die Fördertechnik sowie Sondergetrieben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2021-01-18: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Keller, Dirk, Wachtberg, *25.07.1965, einzelvertretungsberechtigt.
2021-02-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Holly, Pierre, Neuenrade.
2022-01-03: Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dr. Walter Ostermann DOB Getriebebau G.m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 13215) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.500.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 mit der Dr.Walter Ostermann DOB Getriebebau G.m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 13215) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.