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PERSPEKTIVEN gemeinnützige GmbH
31515 WunstorfDE
1x Adresse:
Alberusstraße 5
61440 Oberursel (Taunus)
Alberusstraße 5
61440 Oberursel (Taunus)
mind. 3 Mitarbeiter
6x HR-Bekanntmachungen:
2010-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Königstein im Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6733) nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Geschäftsanschrift: Alberusstraße 5, 61440 Oberursel (Taunus). Gegenstand: Die Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb von pädagogisch-therapeutischen Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfen zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Schüller-Ostermann, Ulrike, Rosbach v. d. Höhe, *19.09.1951.
2011-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen. mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischen Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfen zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Des Weiteren die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Integrationsprojekten nach § 132 ff 5GB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekte auf Basis des SGB XII. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2012-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
2016-11-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) und 13 (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; b) die Förderung der Jugendhilfe; c) die Förderung des Wohlfahrtswesens d) die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischer Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigte Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. b) Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Integrationsprojekten nach § 132 folgend SGB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekten auf Basis des SGB XII. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2018-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), (5 Geschäftsführung, Vertretung), 7 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 11 (Kündigung) und 14 (Beratung der Geschäftsführung) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind: a. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); b. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); c. die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO); d. die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). 3. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht a. im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten insbesondere durch: - die Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante Maßnahmen; - Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im gesetzlichen Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; - Information, Beratung und Betreuung bei der Erziehung in der Familie und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge; - Beratungsleistungen, Information und Prävention; - aufsuchende und alltagsbegleitende Hilfen; - Initiierung, Einrichtung und Unterhaltung von Wohngruppen; - tagesstrukturierende Angebote; - Entwicklung, Aufbau und Betreiben integrativer arbeitstherapeutischer Trainingsprojekte; - Organisation von Freizeitmaßnahmen; - Förderung, Unterstützung und Veranstaltung von Ausstellungen Konzerten und Veröffentlichungen; - Durchführung von Fortbildungen, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. b. im Bereich der mildtätigen Tätigkeiten insbesondere durch: - Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischer Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie betreuter Wohngruppen für Erwachsene; - durch Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit dem Ziel, deren gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit zu fördern - die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Inklusionsprojekten nach § 132 folgend SGB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekte auf Basis des SGB XII. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, wobei die Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften oder die Unternehmen, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, ihrerseits selbst gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne von § 2 Nr. 2 der Satzung verfolgen müssen. 9. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
2020-09-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Emrich, Eberhard, Waldsolms, *24.03.1966, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schüller-Ostermann, Ulrike, Rosbach v. d. Höhe, *19.09.1951.
2010-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Königstein im Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6733) nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Geschäftsanschrift: Alberusstraße 5, 61440 Oberursel (Taunus). Gegenstand: Die Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb von pädagogisch-therapeutischen Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfen zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Schüller-Ostermann, Ulrike, Rosbach v. d. Höhe, *19.09.1951.
2011-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen. mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischen Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfen zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Des Weiteren die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Integrationsprojekten nach § 132 ff 5GB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekte auf Basis des SGB XII. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2012-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
2016-11-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) und 13 (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; b) die Förderung der Jugendhilfe; c) die Förderung des Wohlfahrtswesens d) die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischer Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene, die Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen, und von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigte Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. b) Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Integrationsprojekten nach § 132 folgend SGB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekten auf Basis des SGB XII. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2018-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), (5 Geschäftsführung, Vertretung), 7 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 11 (Kündigung) und 14 (Beratung der Geschäftsführung) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind: a. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO); b. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); c. die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); c. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO); d. die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). 3. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht a. im Bereich der gemeinnützigen Tätigkeiten insbesondere durch: - die Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante Maßnahmen; - Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im gesetzlichen Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; - Information, Beratung und Betreuung bei der Erziehung in der Familie und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge; - Beratungsleistungen, Information und Prävention; - aufsuchende und alltagsbegleitende Hilfen; - Initiierung, Einrichtung und Unterhaltung von Wohngruppen; - tagesstrukturierende Angebote; - Entwicklung, Aufbau und Betreiben integrativer arbeitstherapeutischer Trainingsprojekte; - Organisation von Freizeitmaßnahmen; - Förderung, Unterstützung und Veranstaltung von Ausstellungen Konzerten und Veröffentlichungen; - Durchführung von Fortbildungen, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. b. im Bereich der mildtätigen Tätigkeiten insbesondere durch: - Förderung der Gesundheitspflege im Bereich der psychiatrischen Rehabilitation und präventiven Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit geistigen und körperlichen Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, sowie die Förderung der Sozialpsychiatrie und Sozialpädagogik im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch den Betrieb pädagogisch-therapeutischer Wohngruppen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie betreuter Wohngruppen für Erwachsene; - durch Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit dem Ziel, deren gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit zu fördern - die Durchführung von Maßnahmen, die der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Rehabilitation von psychisch beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Initiierung von Inklusionsprojekten nach § 132 folgend SGB IX, insbesondere von Arbeitsprojekten, die der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durch Zuverdienstprojekte auf Basis des SGB XII. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, wobei die Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften oder die Unternehmen, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, ihrerseits selbst gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne von § 2 Nr. 2 der Satzung verfolgen müssen. 9. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
2020-09-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Emrich, Eberhard, Waldsolms, *24.03.1966, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführerin: Schüller-Ostermann, Ulrike, Rosbach v. d. Höhe, *19.09.1951.