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PFP GmbH

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Adresse / Anfahrt
Pforzheimer Straße 46
75015 Bretten
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Pitz, Brigitte Petra, geb. Lindenmeier, Bretten, *18.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bantel, Bettina, Vaihingen an der Enz, *05.04.1963, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Pitz, Johann Peter, Bretten, *05.08.1961.

2022-04-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Unternehmensgegenstand) und 4 (Vertretung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens sind - die Unternehmensberatung; - die Tätigkeit als Handelsmakler nach § 93 HGB; - die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich von Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9000 ff.; - die Vermittlung von Immobilien, Versicherungen, Bausparverträgen und Darlehen gemäß § 34 c der Gewerbeordnung. - die gewerbsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO). Im Hinblick auf die Vermittlung von Investmentanteilen erbringt die Gesellschaft die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investementvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt sind.