Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

PICADO Musikverlag GmbH

PicadoPlayer, Rumba, Künstler...
Adresse / Anfahrt
Ringstraße 3
78052 Villingen-Schwenningen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2015. Geschäftsanschrift: Ringstraße 3, 78052 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Verlagsgeschäfte, insbesondere die Herausgabe und der Vertrieb von Musikwerken und digitalen Musikmedien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dapper, Herbert, Villingen-Schwenningen, *22.06.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-26:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Estrella Software GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602902) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.