2007-12-28: Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock, Maria, Lichtenau, *25.09.1921, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PIETEC Feinwerktechnik GmbH , Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn, HRB 2032) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-03-31: Firma geändert in: PIETEC Feinwerktechnik GmbH & Co. KG. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PIETEC Feinwerktechnik Verwaltungs GmbH, Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn HRB 8731), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-07-16: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock, Maria.
2008-11-17: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Piepenbrock, Reinhard, Lichtenau, *24.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der PIETEC-Werkzeugbau GmbH mit Sitz in Wünnenberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.