2006-11-24: neue Firma: PIN Mail GmbH. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1(Firma).
2007-06-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Wolter, Christian. Geschäftsführer: Röhtz, Nadine, *05.02.1975, Fürstenwalde/Spree; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung: Geschäftsführer:; Reymund, Frank Torsten, *02.01.1972, Siehdichum OT Schernsdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2010-05-07: Die Geschäftsanschrift ist wie folgt im Registerblatt vermerkt: Eisenbahnstraße 30, 15890 Eisenhüttenstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Röhtz, Nadine.
2013-02-12: Geschäftsführer: Kronawitt, Oliver, *27.06.1968, Groß Lindow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2013-05-29: Vorstand: Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Reymund, Frank Torsten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Kronawitt, Oliver; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2013-06-05: Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Kronawitt, Oliver; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-07-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PIN Mail GmbH mit Sitz in Wildau, Amtsgericht Cottbus, HRB 10066 CB, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
2021-02-23: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kronawitt, Oliver