Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

PINK Beratung & Training gGmbH

Motivationstraining, Individualförderung, Sozialwirtschaft..., Konfliktfähigkeit, ARTproject
Adresse / Anfahrt
Lindenplatz 1
20099 Hamburg
1x Adresse:

Lange Reihe 105
20099 Hamburg


Kontakt
53 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 53 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012. Geschäftsanschrift: Lange Reihe 105, 20099 Hamburg. Gegenstand: die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zu Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB XII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitssträrkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumpädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die. Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich germeinnützige Zecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftlich Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Estorff, Susanne, Hamburg, *14.11.1961; Imhof, Elke, Halstenbek, *23.06.1965; Koppaetzky, Inge, Hamburg, *08.11.1953, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.

2013-01-10:
Schreibfehlerberichtigung: die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zum Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich germeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2013-01-15:
erneute Schreibfehlerberichtigung: die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 Abgabenordnung (AO). Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeiten zum Ziel. Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes Integratives KonfliktTraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe werden ergänzend weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. Damit dient die Gesellschaft auch der Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2014-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. (1) (Firma) und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: PINK Beratung & Training gGmbH. (1) Die Gesellschaft hat den Zweck die Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung zu fördern. Als freier Träger der Jugendhilfe ist die Gesellschaft im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) tätig. Die Gesellschaft hat die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff, §§ 41 ff SGB VIII: - Ambulante Betreuung von Jungen und Mädchen - Erziehungsberatung - PINK-Training® (Persönlichkeitsstärkendes integratives Konflikttraining) - Mädchen- und jungenspezifische Konzepte der Jugendhilfe - Soziale Gruppenarbeit - Traumapädagogik und -therapie Die Ziele der Jugendhilfe, Erziehung und Berufsbildung werden weiter dadurch gefördert, dass die Gesellschaft Personen, die mit diesen Jugendlichen arbeiten, durch Veranstaltungen und insbesondere Seminare in diesem Bereich fortbildet. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterinnen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Gesellschafterinnen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, und zwar im In- und Ausland. (4) Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.

2022-03-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 mit Änderung vom 15.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Koppaetzky, Inge, Hamburg, *08.11.1953. Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Estorff, Susanne, Hamburg, *14.11.1961; Imhof, Elke, Halstenbek, *23.06.1965, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.