2008-05-30: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziffer (2) (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
2015-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Minden beschlossen. Minden. Geschäftsanschrift: Marienstraße 60, 32427 Minden.
2021-12-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 mit der PIP Bankenservice & Consulting GmbH mit Sitz in Minden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.