2010-06-25: Name der Firma: "SUSI SPARSAM" Pohl und Bock GmbH Sitz der Firma: Heiligenhafen; Geschäftsanschrift: Industriestraße 2, 23774 Heiligenhafen Gegenstand: Handel mit allen nicht erlaubnispflichten Waren. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bock, Jürgen, *23.12.1938, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Pohl, Susanne, *04.04.1962, Neukirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.04.2010.
2011-03-11: Name der Firma: PK Preisknaller GmbH Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Bock, Jürgen; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Pohl, Susanne; Geschäftsführer:; 3. Post, Thomas, *09.09.1965, Timmendorfer Strand; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2011 ist die Firma und entsprechend § 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages geändert worden..
2015-05-18: Ich beabsichtige daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG zu löschen.
Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 394 Abs. 2 S.1 FamFG
Weiter bitte ich Sie, mir binnen derselben Frist mitzuteilen, ob die genannte Gesellschaft noch Vermögen hat, ggf. welche Vermögensgegenstände sie besitzt, ob die Gesellschaft noch Partei eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits ist oder ob sonst noch eine Abwicklung stattfindet.