Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

PKF Hirschberg Verwaltungs GmbH

Steuerberater
Adresse / Anfahrt
Goldbeckstraße 5
69493 Hirschberg an der Bergstraße
2x Adresse:

Im Breitspiel 11
69126 Heidelberg


Wachenbergstraße 33
69469 Weinheim


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2014. Geschäftsanschrift: Goldbeckstraße 7, 69493 Hirschberg. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 2 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft darf sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an einer Steuerberatungs- Kommanditgesellschaft als Vollhafter (Komplementär). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dünnbier, Peter Joachim Gustav, Plankstadt, *12.07.1945; Scharf, Alexander Theodor, Weinheim, *18.05.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-01-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dünnbier, Peter Joachim Gustav, Plankstadt, *12.07.1945.

2019-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es sind insbesondere § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PKF Dünnbier GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRA 705985) auf 26.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Sitz verlegt; nun: Weinheim. Neue Geschäftsanschrift: Wachenbergstraße 33, 69469 Weinheim. Gegenstand geändert; nun: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Niederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft darf sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen.

2019-09-23:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2019 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "PKF Dünnbier GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRA 705985) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.