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PKF WULF RAGER KG Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsberatung, Untermenü, Expertise..., Korrespondenzunternehmen, Unterlassungen
Adresse / Anfahrt
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
1x Adresse:

Kolbstraße 2-6
73230 Kirchheim unter Teck


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2017
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-04-06:
(Der gemeinsame Betrieb einer Steuerberatungsgesellschaft zur Erbringung von Tätigkeiten im Sinne des StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten. Gesellschaftszweck ist außerdem die Treuhandtätigkeit i.S.d. § 49 Abs. 2 StBerG, insbesondere die Wahrnehmung von Aufsichts- und Beiratsmandaten, die Nachlassverwaltung und die Testamentsvollstreckung. Im Rahmen ihres Geschäftsberiebs ist die Gesellschaft zu allen Tätigkeiten und Maßnahmen berechtigt, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rager, Ulf, Waldenbuch, *14.07.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-12:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RAGER GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Stuttgart hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 24.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage den Geschäftsbereich Steuerberatung auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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