Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

PL-Saunabetriebs GmbH

Reinigung, Metropol-Sauna, Gaysauna..., Wellnessmasseure, Arbeitserfahrungen, Konstablerwache, VIA APPSTORES, Eindeutige Gerätekennzeichnung, Firebase Analytics, Firebase Cloud, Zweckgebundene
Adresse / Anfahrt
Zugang über Schwedenkronenplatz
Konrad-Adenauer-Straße 15
60313 Frankfurt am Main
2x Adresse:

Maxstraße 62
45127 Essen


Schwedenkronenplatz
60313 Frankfurt am Main


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2015. Geschäftsanschrift: Maxstraße 62, 45127 Essen. Gegenstand: Der Betrieb und die Verwaltung von Saunabetrieben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Laeuen, Andreas, Frankfurt, *26.06.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

2020-12-10:
Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 15, 60313 Frankfurt am Main.

2021-09-10:
Die Metropol Sauna Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96164) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing