2021-02-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2021. Geschäftsanschrift: Papenreye 53, 22453 Hamburg. Gegenstand: die Parkraumbewirtschaftung und die Optimierung von privaten und öffentlichen Parkflächen und Parkhäusern, die Installation, das Betreiben und die Wartung der dafür erforderlichen technischen Anlagen, das Beitreiben von durch die Parkraumbewirtschaftung entstandenen Forderungen gegenüber Dritten; ferner die Entwicklung und der Vertrieb von eigenen Verkehrsmanagementsystemen, die Datenanalyse und die Erbringung von Marketingdienstleistungen sowie die Entwicklung, Nutzung und der Vertrieb von Internet-Applikationen und Bezahlsystemen für die oder im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb bebauter und unbebauter Flächen zur Parkraumbewirtschaftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten, Moritz Konstantin, Hamburg, *17.12.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten, Moritz Konstantin, Hamburg, *17.12.1979 unter der Firma PLAYFAIR-PARKING e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.01.2021. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.02.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.