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PLAYGROUNDS FOR THE WORLD UG (haftungsbeschränkt)

Gemeinnützige Organisation, Spielplätze, Kinderrechte..., Sozialwirtschaft, Hoywik, Spendengeschenk, Geldauflagen, Educandarío, Kibeira, WOLRD
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Steiermärker Straße 3-5
70469 Stuttgart
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2013-09-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2013. Geschäftsanschrift: Heckenweg 6, 71229 Leonberg. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung und der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Beschaffung von Spenden und sonstigen Mitteln und die Weitergabe derselben an andere Körperschaften zum Bau und zur Erneuerung von Kinderspielplätzen in aller Welt; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Stammkapital: 300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rhode, Tatjana, Leonberg, *10.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-10-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung und der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation, Beratung, Planung und Überwachung des Baus und der Erneuerung von Kinderspielplätzen in aller Welt. (3) Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung und der Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 58 Nr. 1 AO vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln durch Spenden und durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.

2021-05-17:
Änderung der Geschäftsanschrift: Steiermärkerstr. 3-5, 70469 Stuttgart.

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