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PLURAL Publications GmbH

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Colonia-Allee 3
51067 Köln
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13 Ansprechpartner/Personen
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mind. 13 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2012. Geschäftsanschrift: Merheimer Straße 229, 50733 Köln. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Texten sowie audiovisuellen Materialien in allen Formen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mete, Ali, Köln, *07.08.1982; Yeneroglu, Mustafa, Köln, *01.07.1975, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yeneroglu, Mustafa. Bestellt als Geschäftsführer: Altas, Bekir, Duisburg, *28.08.1981, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Colonia-Allee 3, 51067 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Yusuf, Osman, Köln, *02.01.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der 99names communication GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 74770) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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