2013-06-17: Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2013 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Rettenbach a.Auerberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankau 37, 87675 Rettenbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hafenmayr, Matthias, Marktoberdorf, *24.09.1950. Bestellt: Geschäftsführer: Pfanzelt, Anton Paul, Rettenbach, *14.12.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der S + R Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 4884) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
2018-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der PM Pflanzelt Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Rettenbach a. Auerberg (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 5383) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
2018-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung der §§ 1 und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PM Pfanzelt Maschinenbau GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Maschinen, insbesondere von Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pfanzelt, Regina Maria, Rettenbach a.Auerberg, *20.02.1990. Die PM Pfanzelt Maschinenbau GmbH mit dem Sitz in Rettenbach a.Auerberg (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 5383) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.