2008-11-12: Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.10.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Inkasso-Unternehmens, Beratung sowie Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, für die eine besondere berufsrechtliche oder staatliche Zulassung nicht erforderlich ist. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Eder, Martina, Niederwinkling, *03.04.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien, die auf den Namen lauten . Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 1.400,00 EURO. Gründerin der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen hat, ist Martina Eder, Niederwinkling. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden Stefan Winhart, Niederwinkling; Angelika Winhart, Regensburg; Markus Eder, Grafling..
2009-01-20: Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 26, 94469 Deggendorf. Bestellt: Vorstand: Winhart, Alfons, Regensburg, *13.09.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-09-10: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konstantin-Bader-Straße 6, 94469 Deggendorf. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Winhart, Martina, Niederwinkling, *03.04.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Collectia CMS GmbH mit dem Sitz in Deggendorf verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.