2007-04-10: Einzelprokura: Rapp, Andreas, Höfen an der Enz, *27.12.1980.
2012-04-20: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Braun, Dieter, Sinsheim, *12.09.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Rapp, Andreas, Pforzheim, *27.12.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rapp, Andreas, Höfen an der Enz, *27.12.1980.
2017-03-20: Bestellt als Geschäftsführer: Günthner, Uwe, Dobel, *09.04.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Günthner, Uwe, Dobel, *09.04.1965; Zang, Wolfgang, Keltern, *06.08.1956.
2018-03-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schober, Maximilian, Keltern, *28.01.1987.
2020-02-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Andreas, Birkenfeld, *27.12.1980. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mees, Patrick, Karlsbad, *27.01.1989.
2022-07-18: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rapp Oberflächenbearbeitung GmbH", Straubenhardt (Amtsgericht Mannheim HRB 502868) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.