Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

POLYTHEN Folien GmbH & Co. KG

Massage-Vlies, Massage-Vlies auf Rolle, Massage-Vlies als Zuschnitte..., Massage-Vlies Zuschnitte, Rolle Massage-Vlies, Zuschnitte Massage-Vlies, Grammaturen
Adresse / Anfahrt
Hans-Böckler-Straße 21
72770 Reutlingen
1x Adresse:

Käthe-Kollwitz-Straße 14
72768 Reutlingen


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-04:
(Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Folien, Vliesen, Kunststoffen sowie Verpackungsmaterialien aller Art und damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Str. 21, 72770 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: POLYTHEN Folien Beteiligungs-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 737083).

2011-08-15:
Änderung der Geschäftsanschrift: Käthe-Kollwitz-Str. 14, 72768 Reutlingen.

2014-04-24:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.04.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "dm-folien GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354108) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing