2008-12-15: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2009-05-28: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2010-02-02: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Containerterminal Burchardkai, Bürogebäude 1, 21129 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2010-05-04: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2010-07-02: Prokura erloschen Hoop, Magnus, Hamburg, *09.12.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sames, Marcel, Großhansdorf, *25.10.1966.
2012-05-04: Bestellt Geschäftsführer: Plewa, Peter, Bergneustadt, *17.04.1966, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Eine Aufsichtsratsliste wurde eingereicht.
2012-05-08: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2012-06-15: Die Gesellschafterversammlung hat am 04.04.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 240.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 122.710,05 um EUR 37.697,95 auf EUR 160.408,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in § 3 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen.
2012-09-04: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2012-11-19: Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Schreibweise der Firma), 2 (Gegenstand), 4 (Geschäftsführung) und 5 (Beirat). Neue Firma: "POLZUG Intermodal GmbH". Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Speditionsleistungen (insbesondere die Organisation von Transporten von, durch und nach Polen sowie innerhalb Deutschlands, Polens und der GUS), die Durchführung von Transporten (insbesondere per Bahn, Schiff und auf der Strasse), das Errichten und Betreiben von Umschlagsterminals für maritime und kontinentale Ladungen und von Lagern für Container sowie der Betrieb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2012-12-19: Mit der HHLA Intermodal GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91464) als herrschendem Unternehmen ist am 07.12.2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 07.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2013-05-27: Die Firma lautet unverändert: POLZUG Intermodal GmbH.
2013-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 1,00 EUR auf 160.409,00 EUR beschlossen. 160.409,00 EUR.
2015-06-16: Geändert, nun Geschäftsführer: Plewa, Peter, Bergneustadt, *17.04.1966; Wind, Sebastian, Hamburg, *14.05.1977, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-31: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HHLA International GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.08.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.