2014-08-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2008 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83156, Firma bisher: POPULAR PR GmbH) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Holstenwall 1, 20355 Hamburg . Gegenstand: Betrieb einer Kommunikationsagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Greve, Arnd, Hamburg, *31.03.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-10-13: Bestellt Geschäftsführer: Arndt, Marie-Louise, Lübeck, *25.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der POPULAR CREATIVE GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 109828) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-11: Ausgeschieden Geschäftsführer: Arndt, Marie-Louise, Lübeck, *25.06.1978. Bestellt Geschäftsführer: Greve, Arnd, Hamburg, *31.03.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Arndt, Marie-Louise, Lübeck, *25.06.1978.
2018-08-27: Änderung zur Geschäftsanschrift: Holstenwall 7, 20355 Hamburg.
2020-02-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: POPULAR GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der popular pictures GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105864) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.