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PORTOCORK INTERNATIONAL Korkhandelsgesellschaft mbH

Naturkorken, MicroSpark, Mikrogranulatkorken..., Nachweisgrenze, NDtech, Rotationszeit, Sektverschlüsse, Spark®, TCA-Wert, TopClean
Adresse / Anfahrt
Am Ockenheimer Graben 38
55411 Bingen am Rhein
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. die Anwendung von bereits entwickelten und noch zu entwickelnden Methoden zur Behandlung und Veredelung von Flaschenverschlüssen, insbesondere aus Naturkork, 2. Die Beteiligung an Unternehmen der Korkindustrie und des Korkhandels in allen Ländern zum Zweck der Anwendung der unter 1 genannten Aufgaben, 3. die Übernahme der Geschäftsführung als u.a. persönlich haftender Gesellschafter der AMORIM CORK DEUTSCHLAND GmbH & Co. KG mit Sitz in Bingen am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: de Amorim, António Rios, Kaufmann, Santa Maria Da Feira (Portugal); de Barros, António Manuel Coelho Affonso, Kaufmann, Rua Da Venezuela 296-5, 4150 (Porto-Portugal). Bestellt als Geschäftsführer: Fouquet, Christophe René, Porto/Portugal, *21.12.1967; Dr. Queiróz Canelas, José Alberto, Rio Tinto/Portugal, *21.02.1956, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-10-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Reis, Gert, Münster-Sarmsheim, *09.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Queiróz Canelas, José Alberto, Rio Tinto/Portugal, *21.02.1956.

2015-10-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2015 mit der Carl Ed. Meyer Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 18439) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.