2009-03-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2009. Geschäftsanschrift: Tulpenstraße 4, 63933 Mönchberg. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Verkauf, Montage und Sanierung von Porenbetonteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eilbacher, Michael, Mönchberg, *20.10.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PP Bausysteme GmbH Stahlhallen & Porenbeton. Geschäftsanschrift: Wendelinusstr. 6, 63933 Mönchberg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beratung, der Verkauf, die Montage und die Sanierung von Porenbetonteilen sowie der Verkauf von schlüsselfertigen Häusern, Industriebauten und Wohnungen auf eigene Rechnung, die Erstellung dieser Gebäude durch Dritte, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 45.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der P.U. Systembau GmbH mit Sitz in Mönchberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11908) beschlossen.
2012-06-21: Die P. U. Systembau GmbH mit dem Sitz in Mönchberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 11908) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.