2008-08-19: Die Gesellschafterversammlung hat am 04.07.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,20 um EUR 870,80 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2008 mit der Peters + Peters Wohn- und Anlageimmobilien GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103 603) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-08-19: Berichtigung/Ergänzung der Eintragung lfd. Nr.2 vom 18.08.2008 von Amts wegen: Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Peters + Peters Wohn- und Anlageimmobilien GmbH (AG Hamburg HRB 103603) am 18.08.2008 wirksam geworden.