2016-06-14: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2016 mit der GFI - Gesellschaft für Isolierungen- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 6025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-01: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "GFI"-Gesellschaft für Isolierungen- Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 28.06.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.